Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der JustNet GmbH
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen JustNet GmbH
(nachfolgend JustNet genannt) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt)
welcher Dienstleistungen von JustNet in Anspruch nimmt.
Zusätzlich zu diesen Allgemein Geschäftsbedingungen gelten für bestimmte Leistungen der JustNet
zusätzliche vertragliche Bedingungen.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie zusätzlich vertragliche Bedingungen finden ebenfalls
Anwendung auf kostenlose Internet Dienstleiung der JustNet.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstigen Abreden sind nur nach schriftlicher
Bestätigung durch JustNet wirksam.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werde nicht Vertragsinhalt,
auch wenn JustNet diesen im Einzelfall nicht ausrückliche wiederspricht und den Vertrag durchführt.
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2. Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote der JustNet sind freibleibend. Eine Einzelvertrag kommt wirksam zustanden wenn JustNet
einen erteilten Kundenauftrag schriftlich bestätigt,spätestens jedoch wenn der Kunden von JustNet
bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.
Ergänzungen,Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform
JustNet behält sich vor,von einem Vertrag zurückzutreten oder die Leistung mit modifizierten Leistungsmerkmalen
und entsprechend angepassten Preisen zu erbringen,wenn die Infrastrujturellen oder technischen Voraussetzungen
zur Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind.
Ergeben sich für JustNet Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erhöht
sich möglicherweise das Inkasso-Risiko, kann JustNet die Annahme des Auftrages oder Fortführung des Auftrages von
der Leistung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen. Tätigt der Kunde als Sicherheitsleistung eine
Barhinterlgung, wird diese zum Zinssatz für Sparkonti verzinst. JustNet kann alle Forderungen gegen den Kunden mit
der geleisteten Sicherheit verrechnen.
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3. Leistungsumfang und Leistungszeiten
JustNet bietet als Serviceprovider unterschiedliche Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen auf Basis einer
eigenen oder angemieteten Infrastruktur an.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen Leistungen,die JustNet in Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
erbringt, ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung und der jeweils aktuellen Preisliste zu dem jeweiligen Produkten sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Regelungen des Auftragsformulares oder einer gesonderten Auftragsvereinbarung.
JustNet behält sich vor, bestimmte Leistungen einzustellen sowie Leistungsbeschreibungen, die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen,Dienstleistungen und Preise jederzeit anzupassen.
Informationen und Änderungen zu den Produkten gibt JustNet den Kunden in geeigneter Weise bekannt.
(Die Veröffentlichung im Internt sowie per E-Mail als Newsletter gelten als geeignete Weise)
Ist eine Mindestdauer vertraglich vereinbart hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkfrafttretens
der Preiserhöhungen vorzeitig zu kündigen. Änderungen der Preise/Leistungsbeschreibung gelten als genehmigt, wenn der Kunde Ihnen nicht
innerhalb eines Monats ab Zugang/Veröffentlichung durch schriftliche Kündigung widerspricht.
Ändern sich die Steuer- und Abgabesätze (namentlich der Mehrwertsteuer), so ist JustNet berechtigt, ihre Preise entsprechend anzupassen.
Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht auf vorzeitige Kündigung.
JustNet ist berechtigt,Leistungen vorübergehend aus Gründen der Sicherheit des Netzbetriebes,Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten,die Interoperabilität der Dienste sowie Datenschutz oder
zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten(Instandsetzung,Instandhaltung) zu unterbrechen,in der Dauer zu beschränken sowie ganz
oder teilweise einzustellen.
Bei höerer Gewalt sowie bei sonstigen unverhersehbaren Ereignissen,deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von JustNet nicht zu
vertreten sind (z.B. Streik,Energisausfall,Unruhen oder behördliche Massnahmen), ist JustNet von ihrer Leistungspflicht befreit.
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4. Pflichten der Kunden
Der Kunde ist verplichtet, die Leitungen ausschliesslich gemäss den Hinweisen und den Nutzungsbedingungen von JustNet zu benutzen,
insbesondere die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen,Zugriffsbeschränkunden oder Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen sowie Absender- oder
Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise zu manipulieren
Der Kunde ist in der Pflicht die erforderlichen Massnahmen zur Verbinderung einer unbefugten Nutzung der Leistung zu treffen und gegebenenfalls eine unbefugte Nutzung
oder einen diesbezüglichen Verdacht unverzüglich schriftlich JustNet mitzuteilen. Erhaltenen Zugangsdaten wie Benutzernamen oder
Kennwörter hat der Kunde streng geheim zu halten und JustNet unverzüglich zu informieren,sobald er Kenntnis davon erlangt, das
unbefugten Dritten die zugangsdaten bekannt sind. Der Kunde hat die Kennwörter regelmässig und bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu ändern. Die Zugangsdaten sind
sorgfältig auzubewahren und sollen in digitalen Medien nach Möglichkeit in verschlüsselter Form übermittelt werden. Für die Verwendung der Zugangsdaten ist der
Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich.
Der Versand von Massenwerbung über das Netz von JustNet durch den Kunden ist grundsätzlich verboten.
Wenn nachweislich eine Kundenbeziehung zwischen dem Kunden und Ihrem E-Mail-Empfänger besteht, oder wenn die Sammlung
der verwendeten E-Mail Adressen im so gennanten "Double Opt-In Verfahren" erfolgt ist der versand gestattet.
("Double Opt-In Verfahren bedeutet das der Eintrag von E-Mail Adressen in eine Mailingliste auf Rückfrage des E-Mail Adressen Besitzers hin nochmals ausdrücklich bestätigt werden muss.)
Der Kunde ist verpflichtet erkennbare Mängel und Störungen der durch JustNet bereitgestellten technischen Vorrichtung oder Umstände die
die Funktion des JustNet Netzes beinträchtigen könnten, sowie sonstige Beanstandungen der Übertragungswege JustNet
unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde verpflichtet sich keine Einrichtungen oder Anwendungen, die zu Veränderungen oder übermässigen Belastungen der physikalsichen oder logischen Struktur des JustNet Netzes
für können zu benützen. Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten bereizuhalten, zu verbreiten oder abzurufen sowie geeignete Massnahmen gegen die
Keetnisnahme rechtswiedriger oder sittenwidriger Inhalte zu treffen.
Der Kunde ist verplichtet JustNet von Ansprüchen Dritter freitzustellen,sowiet JustNet durch Dritte wegen eines
Verstosses der vom Kunden auf den von JustNet bereitgestellten Leistungen hinterlegten Informationen gegen gesetztliche Regelungen in Anspruch
genommen wird oder soweit der Kunde in sonstiger Weise Leistungen von JustNet gesetzeswidrig gebraucht oder einen solchen Gebrauch durch Dritte zulässt.
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5. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Alle Entgelte verstehe sich - falls nicht anders angegeben - zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind drei Tage nach Rechnungsstellung sofort
und ohne Abzug fällig.
Einmalige Entgelte werden dem Kunden unmittelbar nach der Leistungserbringung durch JustNet in Rechnung gestellt.
Monatlich zu zahlende, nutzungsunabhängig Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Im ersten Abrechnungsmonat wird die beauftrage Leistung
anteilig ab dem Tag der funktionsfähigen Bereitstellung nachträglich in Rechnung gestellt. Bei der Berechnung von Entgelten für Teile eines Kalendermonats
wird für jeden Tag 1/30 des monatlichen Entgeltes zugrunde gelegt.
Nutzungsabhängig Entgelte und sonstige Entgelte werden dem Kunden jeweils montalich nach Erbrngung der Leistung in Rechnung gestellt.
Einwände die nur inen Teilbetrag der Rechnung betreffen,berechtigen JustNet dazu vom Kunden zu verlangen,den
unbeanstandeten Teil der Rechnung fristgerecht zu bezahlen.
Zahlungen sind für JustNet Spesen- und Gebührenfrei ausschliesslich an die von JustNet in der Rechnung
benannt Konti zu leisten. Berechnet das Kreditinstitut des Kunden JustNet Kosten für die Überweisung, so fordert JustNet
diese bei Folgerechnungen ein.
JustNet erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn der Kunden Einwände gegen die Rechnung erhebt,
die technischen und administrativen Abklärungen von JustNet aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben.
Einwendungen gegen die Rechnungen von JustNet sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang schriftlich bei JustNet
geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
JustNet ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf das ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,so ist JustNet
berechtigt,die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,wenn JustNet über den Betrag verfügen kann.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug,ist JustNet berechtigt,jährilche Verzugszinen zu berechnen.
Gerät der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte um mehr als vier Wochen in Verzug,ist JustNet berechtigt, weitere Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung zu sperren.Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
Ergeben sich während der Vertraushlaufzeit begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden,so kann JustNet die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses von einer,in der vorerwähnten Form zu erbrigenden Sicherheitsleistung abhängig machen, die innerhalb einer Frist von 8 Arbeitstagen nach der
diesbezüglichen Anforderung zu entrichten ist. Sofern der Kunde die geforderten Sicherheitsleistung nich in der geschuldeten Weise erbringt und JustNet
vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen.
Die aufrechnung gegen eine Fprderung von JustNet durch den Kunden ist nur zulässig,soweit die der Aufrechnung zugrunde liegende Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden,die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen,ist ausgeschlossen.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von JustNet an Dritte übertragen.
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6. Vertragslaufzeiten / Übernahmen / Kündigung
JustNet ist berechtigt, alle oder auch nur einzelne Vertragsverhältniss mit dem Kunden euf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
Der Kunden ist in diesem fall zur fristlosen Kündigung des betreffenden Vertragsverhältnisses berechtigt. Das Kündungsrecht erlischt einen Monat nach Erhalte der
Mitteilung über die Vertragsübertragung.
Mangels anderweitiger schriftlicher Abrede werden die Einzelverträge unbefristet geschlossen und sind jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende
von beiden Parteien kündbar.
Entscheidet sich der Kunde bei Vertragsabschluß für die Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit, kann der Vertrag frühestens mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der
vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum zum Quartalsende. Die Mindestvertragslaufzeit
beginnt mit dem Tag ab dem erstmals von JustNet ein monatliches Entgelt in Rechnung gestellt wird.
Vertragskündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei bzw. das Stellen eine Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die
Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse
- der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die jeweils andere Partei, insbesondere ein nicht unerheblicher Verstoß gegen die Kundenpflichten
- Zahlungsverzug
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet automatisch die Bereitstellung sämtlicher Leistungen und Dienste durch JustNet (z.B. zugewiesene IPAdressen),
ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, alle ihm vermieteten technischen Vorrichtungen spätestens 14 Tage nach Zugang der Endabrechnung in einwandfreiem Zustand
unter Verwendung der auf der Endabrechnung angegebenen Adresse an JustNet zurückzusenden bzw. eigene technische Vorrichtungen aus JustNet-Räumlichkeiten
zu entfernen. Falls der Kunde diesen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wird dem Kunden eine Gebühr nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit kann JustNet von dem Kunden einen pauschalierten
Schadensersatzanspruch in Höhe von 80 % der bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem
Kunden vorbehalten.
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7. Haftung
Sofern JustNet nicht beweist, das sie keine Verschulden trifft, haftet JustNet für den nachgewiesenen Schaden bei
Vertragsverletzungen.Die Haftung für vorsätzliche Schadensverursachung ist in jedem Fall unbegrenzt. Die Haftung von JustNet ist gegenüber Endverbrauchern bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung zugesicherter Eigenschaften begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schade.
Bei geschäftlichen Kunden ist die Haftung für leichtfahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet JustNet nur, wenn JustNet deren Vernichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig
verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, dass in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können. Hat der Kunde keine regelmäßige, tägliche Datensicherung seiner Daten gefertigt beschränkt sich die Wiederherstellungsverpflichtung auf den letzten gesicherten Datenbestand.
JustNet übernimmt keine Haftung für Inhalte von Informationen oder Daten, die von Dritten im Telekommunikationsnetz zur Verfügung gestellt werden.
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8. Datenschutz
JustNet verpflichtet sich, das Fernmeldegeheimnis zu wahren und beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
JustNet ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung Bestands-, Verbindungs- und Entgeltdaten zu
erheben, zu speichern, zu nutzen und zu übermitteln, soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist.
Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben, ist Titan Networks berechtigt, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwendungen zu speichern.
Der Kunde willigt ein, das JustNet zur Abwicklung des Vertrages Auskünfte über Ihn einholt und Daten betreffend Ihres Zahlungsverhalten weitergeben kann.
Sofern Leistungen der JustNet gemeinsam mit Dritten erbracht oder werden, so kann JustNet die Daten über den Kunden an Dritte
weitergeben,sofern dies für das Inkasso notwendig ist.
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9.Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
JustNet behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dem Kunden zuvor unter Wahrung einer angemessenen Frist schriftlich oder per E-Mail zugesandt.
In der Änderungsmitteilung weist JustNet den Kunden auf sein Recht hin, der Änderungsmitteilung innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang schriftlich
zu widersprechen. Macht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so wird die Änderung mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam.
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10. Sonstige Bestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen JustNet und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Schweiz Anwendung.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Baden.
JustNet kann alle Erklärungen auf dem elektronischem Wege an den Kunden richten.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in
diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten
entspricht. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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